Verwaltungsgerichtshof 94/04/0184

94/04/0184Cour administrative suprême12 nov. 1996

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 94/04/0184

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.11.1996

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die beschwerdeführenden Parteien haben zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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