Verwaltungsgerichtshof 94/05/0294

94/05/0294Cour administrative suprême20 juin 1995

Regest

Beweismittel fehlerhafte Niederschrift Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit freie Beweiswürdigung Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6 Verhältnis zu anderen Materien und Normen Aufsichtsbehördliches Verfahren (siehe auch Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen) Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1 Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0294

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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