Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 94/07/0166
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 11.09.1997
Spruch
1. den Beschluß gefaßt:
Die zu 94/07/0190 protokollierte Beschwerde der Shopping Center Planungs- und Entwicklungsgesellschaft m.b.H. wird zurückgewiesen;
und 2. zu Recht erkannt:
Auf Grund der zu 94/07/0166 protokollierten Beschwerde der Marktgemeinde Vösendorf und auf Grund der zu 94/07/0186 protokollierten Beschwerde der SCS Motor City Süd Errichtungsgesellschaft m.b.H. werden die mit diesen Beschwerden angefochtenen Bescheide wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Marktgemeinde Vösendorf Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- und der SCS Motor City Süd Errichtungsgesellschaft m.b.H. Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das jeweilige Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.