Verwaltungsgerichtshof 94/08/0089

94/08/0089Cour administrative suprême16 mars 1999

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 94/08/0089

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.1999

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Rückforderung des dem Beschwerdeführer gewährten Arbeitslosengeldes wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.