Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 94/08/0089
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 16.03.1999
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Rückforderung des dem Beschwerdeführer gewährten Arbeitslosengeldes wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.