Verwaltungsgerichtshof 94/11/0303

94/11/0303Cour administrative suprême22 avr. 1997

Regest

Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 94/11/0303

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.04.1997

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden im Umfang der Schuld-, Straf- und Kostenaussprüche betreffend die Verwaltungsübertretungen nach § 10 AZG wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in Höhe von S 13.220,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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