Verwaltungsgerichtshof 94/12/0056

94/12/0056Cour administrative suprême22 avr. 1998

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 94/12/0056

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.04.1998

Spruch

1. Dem Wiedereinsetzungsantrag (protokolliert unter Zl. 97/12/0377) wird gemäß § 46 Abs. 1 VwGG nicht stattgegeben.

2. Die Beschwerde (protokolliert unter Zl. 94/12/0056) wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.