Verwaltungsgerichtshof 94/16/0151

94/16/0151Cour administrative suprême28 juin 1995

Regest

Instanzenzug Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 94/16/0151

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.1995

Spruch

zu 1) den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

zu 2) zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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