Verwaltungsgerichtshof 94/18/1136

94/18/1136Cour administrative suprême29 févr. 1996

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 94/18/1136

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.02.1996

Spruch

1. den Beschluß gefaßt:

Der Antrag, der Bezirkshauptmannschaft Ried möge aufgetragen werden, dem Beschwerdeführer bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes einen vorläufigen Sichtvermerk zu erteilen, wird zurückgewiesen;

2. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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