Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 94/18/1136
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 29.02.1996
Spruch
1. den Beschluß gefaßt:
Der Antrag, der Bezirkshauptmannschaft Ried möge aufgetragen werden, dem Beschwerdeführer bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes einen vorläufigen Sichtvermerk zu erteilen, wird zurückgewiesen;
2. zu Recht erkannt:
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.