Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 94/20/0027
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 09.05.1996
Spruch
Gemäß § 42 Abs. 4 VwGG wird der Antrag des Beschwerdeführers vom 20. Juli 1993 auf Erlassung eines Bescheides betreffend die Zulässigkeit von Zahnbehandlungen durch Anstaltsärzte, die nicht zur Tätigkeit eines Facharztes für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde berechtigt sind, zurückgewiesen.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 6.672,- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.