Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 95/01/0324
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 13.11.1996
Spruch
1. ) Der den Erstbeschwerdeführer betreffende angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
2. ) Der die Zweitbeschwerdeführerin betreffende angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von je S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.