Verwaltungsgerichtshof 95/02/0529

95/02/0529Cour administrative suprême29 mars 1996

Regest

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Rechtsmittel Beweismittel Urkunden Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Verbesserungsauftrag Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des Berufungswerbers Stellung des Vertretungsbefugten

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 95/02/0529

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.03.1996

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Erst- und der Drittbeschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von jeweils S 2.282,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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