Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 95/03/0238
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 15.05.1996
Spruch
1. den Beschluß gefaßt:
Das Verfahren über die Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid vom 12. Dezember 1994 wird eingestellt.
2. zu Recht erkannt:
Im übrigen, also hinsichtlich des angefochtenen Bescheides vom 6. Dezember 1994, wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.