Verwaltungsgerichtshof 95/04/0151

95/04/0151Cour administrative suprême28 oct. 1997

Regest

Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 95/04/0151

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.10.1997

Spruch

I) den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde wird, soweit sie von den Viert- bis Sechstbeschwerdeführern erhoben wurde, zurückgewiesen.

II) zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird, soweit sie von den Erst- bis Drittbeschwerdeführerinnen erhoben wurde, als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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