Verwaltungsgerichtshof 95/04/0202

95/04/0202Cour administrative suprême23 avr. 1996

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 95/04/0202

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit damit der Beschwerdeführerin die Einstellung des Betriebes des Sägegatters aufgetragen wird, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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