Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 95/04/0202
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 23.04.1996
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird, soweit damit der Beschwerdeführerin die Einstellung des Betriebes des Sägegatters aufgetragen wird, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.