Verwaltungsgerichtshof 95/04/0247

95/04/0247Cour administrative suprême28 oct. 1997

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 95/04/0247

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.10.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich seines Ausspruches über die Zurückweisung des "Modifizierungsansuchens vom 21.9.1992" wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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