Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 95/05/0223
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 10.10.1995
Spruch
1. zu Recht erkannt:
Aufgrund der Beschwerde der Zweitbeschwerdeführerin wird der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
2. den Beschluß gefaßt:
Das Verfahren hinsichtlich der Erstbeschwerdeführerin wird wegen Klaglosstellung eingestellt.
Der Bund hat den Beschwerdeführerinnen insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.