Verwaltungsgerichtshof 95/05/0258

95/05/0258Cour administrative suprême26 mars 1996

Regest

Formgebrechen behebbare Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Verbesserungsauftrag Bejahung Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher Auftrag Baubewilligung BauRallg6 Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Formgebrechen behebbare Baurecht Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 95/05/0258

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.03.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Stadt Krems a.d. Donau Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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