Verwaltungsgerichtshof 95/07/0029

95/07/0029Cour administrative suprême25 avr. 1996

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 95/07/0029

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.1996

Spruch

1. Die Beschwerde wird hinsichtlich der zweitbeschwerdeführenden Partei zurückgewiesen.

2. Im übrigen wird die Beschwerde als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

3. Die Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens haben den Verfahrensaufwand selbst zu tragen.

4. Das Kostenbegehren des J in S, vertreten durch Dr. M, Rechtsanwalt in B, wird zurückgewiesen.

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