Verwaltungsgerichtshof 95/08/0062

95/08/0062Cour administrative suprême19 nov. 1996

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 95/08/0062

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.11.1996

Spruch

I. Hinsichtlich der zu 1. bis 37. genannten Personen wird das Verfahren eingestellt.

II. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

III. Der Beschwerdevertreter und die zu 38. genannte Beschwerdeführerin haben je zur Hälfte der belangten Behörde Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- und der Erstmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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