Verwaltungsgerichtshof 95/09/0004

95/09/0004Cour administrative suprême7 mai 1996

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 95/09/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.05.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich des Strafausspruches wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.010,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.