Verwaltungsgerichtshof 95/10/0034

95/10/0034Cour administrative suprême25 sept. 1995

Regest

Behördenbezeichnung Amtssiegel Fertigungsklausel Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Befangenheit von Sachverständigen Inhalt des Spruches Diverses Sachverständiger Bestellung Auswahl Enthebung (Befangenheit siehe AVG §7 bzw AVG §53) Ablehnung wegen Befangenheit Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Parteiengehör Einfluß auf die Sachentscheidung Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Parteiengehör Sachverständigengutachten

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 95/10/0034

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben, soweit mit ihm der erstinstanzliche Wiederbewaldungsauftrag bestätigt wurde.

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.