Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 96/03/0170
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 24.09.1997
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird in seinem Spruchpunkt 2. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Die Gegenschrift der Österreichischen Bundesforste AG, vertreten durch die Finanzprokuratur, Wien I, Singerstraße 17-19, wird zurückgewiesen.