Verwaltungsgerichtshof 96/04/0221

96/04/0221Cour administrative suprême17 avr. 1998

Regest

Gutachten rechtliche Beurteilung Sachverständiger Aufgaben Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Gewerbetechniker

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 96/04/0221

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.04.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in seinem Spruchteil B wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.130,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.