Verwaltungsgerichtshof 96/05/0085

96/05/0085Cour administrative suprême29 avr. 1997

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 96/05/0085

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.04.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, insoweit sich die Beschwerde gegen die mit dem angefochtenen Bescheid erteilte Baubewilligung für das "Haus 3" auf der Liegenschaft EZ. N115, Grundbuch 01514 Währing, richtet, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Die Bundeshauptstadt Wien hat den Beschwerdeführern insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 13.070,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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