Verwaltungsgerichtshof AW 96/09/0091

AW 96/09/0091Cour administrative suprême15 nov. 1996

Regest

Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger Nachteil

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof AW 96/09/0091

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.11.1996

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz ("Schriftsatzaufwand") an die belangte Behörde für ihre zum Aufschiebungsantrag erstattete Äußerung findet nicht statt.

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