Verwaltungsgerichtshof 96/10/0145

96/10/0145Cour administrative suprême4 nov. 1996

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 96/10/0145

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.11.1996

Spruch

I.

den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen die Abweisung des Rodungsantrages richtet, zurückgewiesen;

II.

zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen den Wiederbewaldungsauftrag richtet, als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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