Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 96/15/0063
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 23.04.1998
Spruch
1. den Beschluß gefaßt:
Soweit die Beschwerde Einkommensteuer 1991 bis 1993 betrifft, wird sie zurückgewiesen.
und
2. zu Recht erkannt:
Soweit der angefochtene Bescheid Einkommensteuer 1988 bis 1990 betrifft, wird er wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von 12.950 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.