Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 96/20/0482
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 06.11.1997
Spruch
1. zu Recht erkannt:
Der angefochtene Bescheid vom 30. Oktober 1995 betreffend Asylgewährung wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
2. beschlossen:
Das Verfahren über die damit gegenstandslos gewordene Beschwerde betreffend die Wiederaufnahme des Asylverfahrens wird eingestellt.
3. Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- (betreffend das Verfahren 96/20/0642) und
S 12.800,-- (betreffend das Verfahren 96/20/0482) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.