Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 96/20/0840
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 25.03.1999
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird insoweit wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben, als damit dem Beschwerdeführer Kosten des (Administrativ)Beschwerdeverfahrens in Höhe von S 20,-- auferlegt worden.
Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund (Bundesministerium für Justiz) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.