Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 97/03/0095
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 24.09.1997
Spruch
I. den Beschluß gefaßt:
Die Behandlung der Beschwerde wird hinsichtlich der Bestrafung des Beschwerdeführers wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 15 Abs. 3 in Verbindung mit § 11 Abs. 2 und § 18 Abs. 1 StVO 1960 abgelehnt.
II. zu Recht erkannt:
Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Bestrafung des Beschwerdeführers wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 16 Abs. 2 lit. b und § 16 Abs. 1 lit. c StVO 1960 einschließlich der darauf entfallenden Kostenaussprüche wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.