Verwaltungsgerichtshof 97/05/0112

97/05/0112Cour administrative suprême16 avr. 1998

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 97/05/0112

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.04.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und dem Erstmitbeteiligten sowie der Zweitmitbeteiligten zusammen Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren des Erstmitbeteiligten und der Zweitmitbeteiligten wird abgewiesen.

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