Verwaltungsgerichtshof 97/06/0111

97/06/0111Cour administrative suprême30 avr. 1998

Regest

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 97/06/0111

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.1998

Spruch

1. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde wird hinsichtlich des Punktes a) des angefochtenen Bescheides als unzulässig zurückgewiesen.

2. zu Recht erkannt:

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Landeshauptstadt Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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