Verwaltungsgerichtshof 97/11/0145

97/11/0145Cour administrative suprême26 mars 1998

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 97/11/0145

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.03.1998

Spruch

1. Soweit sich die Beschwerde gegen die auf § 75 Abs. 2 KFG 1967 gestützte Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung richtet, wird sie zurückgewiesen.

2. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

3. Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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