Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 97/16/0051
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 25.09.1997
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird, insoweit er die Vorschreibung einer Pauschalgebühr gemäß TP 10 D Ic GGG in Höhe von S 222.750,-- für eine Kapitalerhöhung von S 49,500.000,-- betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.