Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 97/19/0709
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 23.04.1998
Spruch
Die angefochtenen Bescheide werden, soweit mit ihnen die Anträge der Beschwerdeführer vom 1. April 1993 auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung abgewiesen wurden, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von jeweils S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.