Verwaltungsgerichtshof 97/20/0040

97/20/0040Cour administrative suprême18 sept. 1997

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 97/20/0040

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1997

Spruch

1. Die zur hg. Zl. 97/20/0040 protokollierte Säumnisbeschwerde wird zurückgewiesen;

2. der zur hg. Zl. 97/20/0041 protokollierte Antrag auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird gemäß § 46 VwGG abgewiesen und

3. die zur hg. Zl. 97/20/0584 protokollierte Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 25. März 1996 als verspätet zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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