Verwaltungsgerichtshof 98/03/0298

98/03/0298Cour administrative suprême17 mars 1999

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 98/03/0298

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.1999

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid der Kammer

(Spruchpunkt I.) wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der

Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu

ersetzen.

II. den Beschluß gefaßt:

Die Behandlung der Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid

des Einzelmitgliedes (Spruchpunkt II.) wird abgelehnt.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.