Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 98/07/0187
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 25.03.1999
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 15.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Der Antrag des W S in H, vertreten durch Dr. Peter Greil, Rechtsanwalt in Innsbruck, Südtiroler Platz 8/IV, auf Beiziehung als Mitbeteiligter des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens wird abgewiesen.