Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 98/12/0471
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 24.03.1999
Spruch
Der belangten Behörde wird gemäß § 42 Abs. 4 VwGG aufgetragen, den versäumten Bescheid ausgehend von der Rechtsanschauung zu erlassen, daß der Antrag des Beschwerdeführers vom 9. März 1998 auf Zuerkennung einer Dienstzulage nach § 49 Abs. 2 des Gehaltsgesetzes auch auf bescheidförmige Absprache gerichtet war.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.750,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.