Verwaltungsgerichtshof 98/17/0192

98/17/0192Cour administrative suprême22 mars 1999

Regest

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung Vertretungsbefugter juristische Person

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 98/17/0192

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.1999

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Vorschreibung der besonderen Ortstaxe an den Erstbeschwerdeführer wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes und hinsichtlich der Vorschreibung der besonderen Ortstaxe an den Zweitbeschwerdeführer wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Das Land Salzburg hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 15.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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