Verwaltungsgerichtshof 99/12/0037

99/12/0037Cour administrative suprême24 mars 1999

Regest

Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 99/12/0037

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.03.1999

Spruch

I. den Beschluß gefaßt:

1. Der Antrag auf Weiterleitung der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof wird zurückgewiesen.

2. Der Antrag, der Verwaltungsgerichtshof wolle in der Sache selbst entscheiden, "daß die Kaufkraftauslagenzulagen für die verfahrensgegenständlichen Monate mit ö.S. 10.000,-- bestimmt werden", wird zurückgewiesen.

II. zu Recht erkannt:

Hinsichtlich des Zeitraumes ab dem 1. Juli 1990 wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

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