Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0493
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 09.11.2010
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2010:2007210493.X00
Spruch
Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Spruchpunkt II. des angefochtenen Bescheides wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.