Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0137
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 17.12.2015
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2015:2012070137.X00
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird in Bezug auf Spruchpunkt I (Zurückweisung der Berufungen der 25. bis 29.-Beschwerdeführer) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes, im Übrigen wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.