Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 2012/12/0055
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 16.09.2013
Spruch
I. den Beschluss gefasst:
Soweit sich die Beschwerde gegen die Entscheidung über den Anspruch auf Essensbons richtet wird sie zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
In Ansehung des Abspruches über die Überstundenabgeltung wird der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.