Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 2012/15/0104
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 28.05.2015
Spruch
1. den Beschluss gefasst:
Die Behandlung der Beschwerde wird, soweit sie die Umsatz- und Einkommensteuer 2006 bis 2008 betrifft, abgelehnt.
2. zu Recht erkannt:
Der angefochtene Bescheid wird, soweit er die Einkommensteuer 2004 betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.