Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 2012/17/0513
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 21.11.2013
Spruch
Zu Zl. 2012/17/0513:
Der angefochtene Bescheid wird, soweit sich die Beschwerde gegen die Abweisung der Berufung betreffend die drei Geräte mit der Bezeichnung VLT ACT Panter VLT, Seriennummern 30010085, 30010086 und 30010204, richtet, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Im übrigen Umfang wird die Beschwerde zurückgewiesen. Zu Zl. 2012/17/0514:
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in Höhe von insgesamt EUR 2.212,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.