Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 2012/21/0118
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 20.12.2013
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2013:2012210118.X00
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm die Administrativbeschwerde gegen die Abschiebung abgewiesen wurde, sowie im Kostenpunkt wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.