Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0028
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 30.01.2015
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird, soweit darin die sichere Verwahrung der Hunde auf Kosten und Gefahr des Halters angeordnet wird, wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.
Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.
Das Land Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.