Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0120
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 09.09.2015
Spruch
I. den Beschluss gefasst:
Das Verfahren der zu Zl 2013/03/0121 protokollierten Beschwerde wird eingestellt.
Die zu Zl 2013/03/0121 beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. zu Recht erkannt:
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der zu Zl 2013/03/0120 beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.