Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0152
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 27.11.2014
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird insoweit, als damit der Devolutionsantrag bezüglich des Antrags auf Zustellung des Genehmigungsbescheids zurückgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.